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Presse » Überprüfung der Besoldung der Verwaltungsspitzen der Landkreise bereits seit der Kreisgebietsreform
 
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Presse

5. Dezember 2022

Überprüfung der Besoldung der Verwaltungsspitzen der Landkreise bereits seit der Kreisgebietsreform 2011 überfällig

Der Landkreistag weist darauf hin, dass bereits mit der Kreisgebietsreform 2011 eine Überprüfung der Besoldung der Verwaltungsspitzen der Landkreise sachlich und rechtlich notwendig und auch vom Land zugesagt war, weil sich der Verantwortungsbereich und der Aufgabenumfang durch die Kreisfusion von 12 Kreisen auf sechs Landkreise verdichtet hat und zusätzlich Aufgaben von den vier damals noch kreisfreien Städten auf die neuen Landkreise übergegangen sind. Bei der Kreisgebietsreform wurden sechs Landratsstellen eingespart, deren Aufgaben zusätzlich von den noch verbliebenen sechs Landräten übernommen werden mussten. Ebenso wurde die Zahl der Beigeordneten der Landkreise insgesamt reduziert, obwohl der Aufgabenbestand mit der Kreisgebietsreform aufgewachsen ist. Daher umfasst eine Überprüfung aus unserer Sicht auch die Besoldung der Beigeordneten der Landkreise. Diese sind entsprechend anzuheben. Eine Berücksichtigung der gestiegenen Einwohnerzahlen bei der Besoldung der Landkreisspitzen entspricht auch der aktuellen Regelung für die Bürgermeister. Wird durch eine Gemeindefusion eine bestimmte Einwohnerzahl überschritten, steigt danach auch die Besoldung der betroffenen Bürgermeister der fusionierten Gemeinde entsprechend der neuen Einwohnerzahl. Wieso sollte dies bei den Landräten anders sein? Schließlich hätte die Besoldungsanpassung auch keinerlei Einfluss auf die Kreisumlage, weil die Kosten im Jahr im „Millimeterbereich“ eines Kreishaushaltes liegen und der Kreisumlagesatz dadurch unverändert bleibt.
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