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Landkreistag Mecklenburg - Vorpommern
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Organisation und Aufgaben des Landkreistages Mecklenburg-Vorpommern

Der Landkreistag Mecklenburg-Vorpommern wurde als Vereinigung der Landkreise in Mecklenburg-Vorpommern im August 1990 gegründet. Sitz des Verbandes ist die Landeshauptstadt Schwerin.

Zu den satzungsgemäßen Aufgaben des Landkreistages gehören die Wahrung der gemeinsamen Interessen der Landkreise, die Förderung seiner Mitglieder durch Beratung, Auskunftserteilung und Vermittlung des Erfahrungsaustausches untereinander sowie die Ausarbeitung von Vorschlägen und Anträgen insbesondere zum Erlass von Gesetzen und Verwaltungsanordnungen. Dabei wird stets die enge Zusammenarbeit mit dem Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern angestrebt. Der Landkreistag Mecklenburg-Vorpommern ist Mitglied des Deutschen Landkreistages.

Entscheidungsgremien des Landkreistages sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand. Sie tritt mindestens einmal jährlich zusammen. Die Mitgliederversammlung beschließt über alle wichtigen Angelegenheiten, insbesondere über den Vorstand des Verbandes und seine Ausschüsse, den Haushaltsplan sowie Satzungsänderungen.

Zum Vorsitzenden wird jeweils in der ersten Mitgliederversammlung nach jeder allgemeinen Kreistagswahl für die Dauer der kommunalen Wahlzeit ein Landrat/eine Landrätin gewählt. Die Funktion des Stellvertretenden Vorsitzenden bekleidet nach der Wahl durch die Mitgliederversammlung ein Kreistagspräsident oder ein Landrat. Der Vorsitzende leitet die Mitgliederversammlung und den Vorstand. Er beaufsichtigt die Führung der Geschäfte des Landkreistages.

Der Vorstand des Verbandes setzt sich aus dem Vorsitzenden und seinem Stellvertreter, sechs Kreistagspräsidenten, sechs Landräten und dem Geschäftsführer zusammen. Er ist für die Durchführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung verantwortlich. Die Aufgaben des Vorstandes beinhalten weiteren den Erlass von Vorschriften über die Führung und Prüfung der Kassengeschäfte und die Bestimmung von Vertretern des Landkreistages in den Fachausschüssen des Deutschen Landkreistages.

Dem Geschäftsführer obliegen neben der Leitung der Geschäftsstelle die Vorbereitung von Sitzungen der Gremien und die verantwortliche Begleitung der Beschlussumsetzung, die Erledigung der Geschäfte der laufenden Verwaltung in eigener Zuständigkeit sowie die Geschäftsverteilung.
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