10. Mai 2023
Die Kommunen im Land haben sich gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung
M-V für ein verbessertes Verfahren bei der Versorgung von Kindern und Jugendlichen
bei Kinderwohlgefährdung stark gemacht und eine gemeinsame
Kooperationsvereinbarung unterzeichnet.
„Gefährdungslagen verlangen rasche und klare Handlungsvorgaben, insbesondere
wenn es um die Schutz- und Fürsorgebedürfnisse von Kindern und Jugendlichen
geht“, erklärt Thomas Beyer, Bürgermeister der Hansestadt Wismar und Vorsitzender
des Städte- und Gemeindetages M-V. „Insofern ist es uns mit der
Kooperationsvereinbarung nun gelungen, die Zusammenarbeit von Vertragsärzten/
Psychotherapeuten und Jugendämtern für eine verbesserte Versorgung von Kindern
und Jugendlichen bei Kindeswohlgefährdung auf der Grundlage des § 73 c SGB V klar
zu definieren!“, so Beyer weiter.
Die Kooperationsvereinbarung wird vom Grundgedanken einer gemeinsamen
Verantwortung der Beteiligten an einem wirksamen Kinderschutz getragen.
„Sie verbessert durch klar vereinbarte Kommunikationswege die Abstimmung
zwischen medizinischen Fachkräften auf der einen und der Jugendhilfe auf der
anderen Seite. Dadurch bietet sie mehr Sicherheit, um schnell im Sinne der
betroffenen Kinder zu handeln und zwar vom ersten Verdacht bis zum Abschluss
entsprechender Gegenmaßnahmen oder Ermittlungen“, erläutert Matthias Köpp,
Geschäftsführer des Landkreistages Mecklenburg-Vorpommern.
Die Landkreise sowie die beiden kreisfreien Städte in M-V arbeiten nach festgestellter
Gefährdungseinschätzung eng mit den betrauten Ärzten/Psychotherapeuten ohne
Zeitverzögerungen zusammen.
Dipl.-Med. Angelika von Schütz, Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung M-V
teilt dazu mit: „Auch für die Vertragsärzte und Psychotherapeuten ist der Abschluss
der Kooperationsvereinbarung ein wichtiger Schritt, denn die Vereinbarung bietet eine
klare Handlungsgrundlage. So wird anhand eines Ablaufschemas das Vorgehen der
Ärzte im Verdachtsfall definiert. Neben der verbindlichen Regelung von Meldefristen
für die Jugendämter und Muster-Meldebögen, sind auch die gemeinsamen
Fallbesprechungen ein wichtiger Bestandteil der Versorgungsverbesserung der Kinder
und Jugendlichen im Gefährdungsfall. Zudem werden Beratungsangebote in M-V,
welche sowohl bei allgemeinen Fragestellungen als auch in konkreten Fällen
Hilfestellung bieten können, aufgelistet.“
Die Vereinbarung steht zum Download auf der Internetseite der Kassenärztlichen
Vereinigung M-V unter www.kvmv.de zur Verfügung.
Hintergrund
Mit der Einführung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) soll den erhöhten Schutz- und Fürsorgebedürfnissen von Kindern und Jugendlichen Rechnung getragen werden. Das KJSG ist ein Artikelgesetz, welches u. a. Änderungen im Sozialgesetzbuch Vlll (SGB Vlll), im SGB V und im Gesetz zur Kooperation und lnformation im Kinderschutz (KKG) umfasst. Auf Grundlage des KJSG wurde § 73c SGB V eingeführt. Nach dieser Vorschrift sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen mit den kommunalen Spitzenverbänden auf Landesebene eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Vertragsärzte mit den Jugendämtern schließen, um die vertragsärztliche Versorgung von Kindern und Jugendlichen zu verbessern, bei denen Vertragsärzte im Rahmen von Früherkennungsuntersuchungen oder im Rahmen ihrer oder der ärztlichen Behandlung ihrer Familienangehörigen Anhaltspunkte für eine Gefährdung ihres Wohls feststellen.
Für Rückfragen stehen Ihnen zur Verfügung:
Städte- und Gemeindetag M-V: Thomas Deiters, Stellv. Geschäftsführer (01 70) 76 71 004
Landkreistag M-V: Dr. Judith Gelke, Referentin (03 85) 30 31 322
Kassenärztliche Vereinigung M-V: Sandra Sommer (03 85) 7431 491