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Presse

11. Juli 2025

Landkreistag fordert Landesregierung angesichts dramatischer Haushaltsdefizite der Landkreise zum Handeln auf

Der Vorstand des Landkreistages Mecklenburg-Vorpommern, dem die Landräte, die  Kreistagspräsidentin und die Kreistagspräsidenten sowie der Geschäftsführer  angehören, traf sich zur jährlichen Klausurtagung am 10./11. Juli 2025 im Landkreis  Vorpommern-Rügen. Eines der Kernthemen war die dramatische Finanzsituation der  Landkreise. 

Dazu erklärt Heiko Kärger, Landrat und Vorsitzender des Landkreistages: „Für die  Landkreisebene hat das Jahr 2024 ein Gesamtdefizit nach Tilgung von - 75 Mio. € im  Finanzhaushalt gebracht. Von den mühsamen Einsparungen aus dem Vorjahr ist damit  nichts mehr übrig. Die Landkreise sind blank und die Spardosen leer. Für alle aktuell  anfallenden Defizite müssen die Landkreise daher neue Kredite aufnehmen. Bereits für  dieses Jahr erwarten die Landkreise insgesamt ein Minus von 271 Mio. €. Das sind  durchschnittlich rd. 45 Mio. € pro Landkreis! Der Blick auf 2026 zeigt eine noch düstere  Entwicklung.

Wir sind wie ein Rennpferd, dem man erst die Hufeisen wegnimmt und jetzt auch noch  das Futter streicht. Für kommunale Selbstverwaltung gibt es in den Landkreisen keine  Spielräume mehr. Wir sind damit zum lahmen Gaul geworden. Die Landratswahlen im  Mai 2025 haben – wie auch schon in der Vergangenheit – gezeigt, dass die Landräte  großes Vertrauen in der Bevölkerung genießen. Das Land ist daher gut beraten, wenn  es dieses Vertrauen auch honoriert und die Landkreise finanziell wieder so ausstattet,  dass sie ihre gesetzlich festgelegten Aufgaben fortsetzen können. Dies würde dem Land und den demokratischen Strukturen sehr helfen.

Zu den Gründen für die Entwicklung der Kreishaushalte erklärt Matthias Köpp,  Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Landkreistages: „Die lahmende Konjunktur  und die Ausgabensteigerungen, vor allem im sozialen Bereich, bringen die Landkreise  immer mehr an den Rand der Handlungsfähigkeit. Die aus Artikel 28 Absatz 2  Grundgesetz abgeleitete Mindestfinanzausstattung ist für die Landkreise in  Mecklenburg-Vorpommern aktuell nicht mehr gewahrt. Das Land ist hier in der  Verpflichtung, die finanzielle Handlungsfähigkeit wiederherzustellen.

Die finanziellen Kernprobleme resultieren insbesondere aus Aufgaben, die das Land auf  die Landkreise übertragen hat. Hierzu gehören beispielsweise die Aufgaben nach dem Bundesteilhabegesetz sowie der Kindertagesförderung. Diese Aufgaben muss das Land  auch vollständig ausfinanzieren. Das Land hat allein bei der Finanzierung der  Kindertagesförderung von 2020 bis 2024 ein Defizit von rund 150 Mio. € bei den  Landkreisen hinterlassen. Obwohl bereits seit dem letzten Jahr ein gemeinsam  beauftragtes Gutachten vorliegt, hat das Land dieses Defizit bisher nicht ausgeglichen,  sondern betreibt, anders als vereinbart, den laufenden Rechtsstreit vor dem  Landesverfassungsgericht weiter.

Aus dem Infrastrukturpaket des Bundes stehen 500 Mrd. € für Infrastruktur als  Sondervermögen zur Verfügung. Davon sollen Länder und kommunale Ebene 100 Mrd.  € erhalten. Das entspricht ca. 2 Mrd. € für unser Land und die kommunale Ebene, die in den kommenden zwölf Jahren verwendet werden können. "Vor diesem Hintergrund sind  die durch den Bund in Aussicht gestellten Mittel ein wichtiger Baustein, die  Leistungsfähigkeit der Landkreise auch zukünftig sicherzustellen. Der Vorstand des  Landkreistages M-V fordert im Vorfeld des Investitionsgipfels der Ministerpräsidentin,  dass hiervon mindestens 60 % den Kommunen zufließen müssen, wie es der Bund  ursprünglich vorgesehen hat. In Mecklenburg-Vorpommern sprechen sich die  Landkreise dafür aus, dass zwei Drittel der Mittel der kommunalen Ebene (Landkreise,  kreisfreie Städte und Gemeinden) zufließen, da insbesondere Investitionen in den  Landkreisen in der Vergangenheit aufgrund der Haushaltslagen zurückgestellt werden  mussten. Die Infrastruktur in unseren Landkreisen muss dringend erhalten und  ausgebaut werden. Die Gelder müssen unbürokratisch, nach regionalen Bedürfnissen  und unter Nutzung bestehender Finanzierungsströme im Sinne der Bürgerinnen und  Bürger an die kommunale Ebene ausgekehrt werden“, so der Vorstand des  Landkreistages Mecklenburg-Vorpommern abschließend.

Für Rückfragen steht Ihnen das Geschäftsführende Vorstandsmitglied, Herr Matthias  Köpp, telefonisch unter 0172/7095621 zur Verfügung.


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