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Presse

28. November 2022

Kommunale Spitzenverbände und Landesregierung stellten auf dem Kommunalgipfel die Weichen für das Jahr 2023

Auf dem Kommunalgipfel am 21. November 2022 haben die kommunalen Spitzenverbände mit der Landesregierung gemeinsam die Weichen für das Jahr 2023 gestellt. Inhaltlich ging es auf dem Gipfel darum, wie die kommunale Ebene künftig finanziell handlungsfähig bleibt, damit sie ihre Aufgaben weiterhin wirksam erfüllen kann. Zweimal jährlich (im Mai und im Oktober/November) werden auf Bundesebene vom „Arbeitskreis Steuerschätzung“ die voraussichtlichen Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Kommunen prognostiziert. Für Mecklenburg-Vorpommern geht die Herbststeuerschätzung davon aus, dass sich die Steuereinnahmen des Landes und der Gemeindeebene gegenüber der Mai-Steuerschätzung sowohl für das Jahr 2022 als auch für das Jahr 2023 verbessern. Konkret wird bei den Steuereinnahmen des Landes eine Verbesserung um 488 Mio. € für 2022 und von 229 Mio. € für 2023 prognostiziert. Auf der Gemeindeebene wird für 2022 mit rund 74 Mio. € und für 2023 mit rund 50 Mio. € Steuermehreinnahmen gerechnet. Das Land beabsichtigt, seine Haushaltsplanung für 2023 an die aktuelle Herbststeuerschätzung anzupassen und verplant auch die Steuermehreinnahmen aus dem Jahr 2022, um auf die gestiegenen Energiepreise und die Inflation besser reagieren zu können. Die Landkreise nehmen viele Aufgaben wahr, die bereits aktuell von erheblichen Kostenanstiegen betroffen sind, die sich aber mit steigenden Energiepreisen und Inflation noch einmal deutlich beschleunigen werden. Dabei erfüllen die Landkreise als Träger von Sozialleistungen, wie der Sozial- und Jugendhilfe, Leistungen nach dem Bundesteilhabegesetz, Kosten der Unterkunft und Heizung für Bezieher von Arbeitslosengeld, aber auch als Schulträger für Gymnasien und Berufsschulen wichtige Aufgaben, die insbesondere in Krisensituationen das Auffangnetz für in Not geratene Menschen bilden. Mit den unteren Katastrophenschutzbehörden sind die Landkreise aber auch direkt mit Aufgaben der Krisenvorsorge befasst. Die Mehrheit dieser Aufgaben hat das Land auf die Landkreise übertragen, gleicht aber die anfallenden Kosten erst nachträglich aus. Bis der Ausgleich erfolgt, müssen die Landkreise die Kostenanstiege bei den Aufgaben zwei Jahre und teils auch länger vorfinanzieren. Durch die Inflation, durch krisenhafte Entwicklungen, aber auch durch höhere Leistungsansprüche und Standards ist bereits ein erheblicher Aufwuchs bei den Aufgaben im Jahr 2022 zu verzeichnen, der sich in den Folgejahren ab 2023 mindestens fortsetzen, wahrscheinlich aber noch beschleunigen wird.

Allerdings lässt sich die Entwicklung in den Jahren ab 2024 aktuell kaum realistisch einschätzen. Daher waren sich Landesregierung und kommunale Ebene auf dem Kommunalgipfel einig, dass zunächst die Weichen für 2023 gestellt werden müssen und dann im kommenden Jahr nach der Mai-Steuerschätzung weitere Entscheidungen anhand der aktuellen Entwicklung getroffen werden müssen. „Aus kommunaler Sicht begrüßen wir besonders die Bemühungen des Landes, für einen zügigeren Kostenausgleich bei den Aufgaben zu sorgen, die das Land an die Landkreise übertragen hat. Die Landkreise werden bereits bei ihren eigenen Aufgaben erhebliche Schwierigkeiten bekommen, die krisen- und inflationsbedingten Kostenanstiege zu schultern. Daher ist ein zeitnaher Kostenausgleich durch das Land bei den übertragenen Aufgaben für die Handlungsfähigkeit der Landkreise unerlässlich. Für einige Aufgaben hat das Land diesen Weg bereits beschritten, beispielweise werden die Abschlagszahlungen des Landes bei der Kindertagesförderung zügiger an die aktuelle Kostenentwicklung angepasst. Auf dem Kommunalgipfel ist eine entsprechende Regelung auch für die Abschlagszahlungen für Aufgaben nach dem Bundesteilhabegesetz vereinbart worden. Die Kostenanstiege bei der Kindertagesförderung und dem Bundesteilhabegesetz sind überwiegend durch verbesserte Leistungsansprüche entstanden. Bei anderen Aufgaben sind Krisen ein wesentlicher Kostentreiber. Dies betrifft etwa den Aufgabenaufwuchs bei den unteren Katastrophenschutzbehörden der Landkreise, die sich beispielsweise auf etwaige Stromausfälle und deren Folgen für die Bevölkerung soweit wie möglich vorbereiten. Auch hier hat das Land auf dem Kommunalgipfel zugesagt, den Landkreise und Kommunen kurzfristig zu helfen. Schließlich gibt es noch einen Kostenanstieg, der alle hart trifft – die Energiekosten. Allerdings sind davon die Bereiche noch einmal stärker betroffen, die geringe Möglichkeiten haben, Energie einzusparen. Dies trifft insbesondere auf die Schulen zu, die die Raumtemperaturen nicht einfach reduzieren können, ohne die Gesundheit der Kinder zu gefährden. Die Landkreise sind davon beispielsweise als Träger von Gymnasien und Berufsschulen betroffen. Mit dem Land ist auf dem Kommunalgipfel dazu vereinbart worden, dass insgesamt 10 Mio. € an alle Schulen für höhere Energiekosten fließen sollen.“ erklärt Matthias Köpp, Geschäftsführer des Landkreistages Mecklenburg-Vorpommern. Die Infrastrukturpauschale beträgt aktuell 150 Mio. €, davon sind 100 Mio. € zusätzliche Landesmittel und 50 Mio. € kommunale Mittel. Ein Drittel dieser Pauschale (50 Mio. €) ist bis zum 31. Dezember 2022 befristet, davon 40 Mio. € Landesmittel, d.h. ohne gesetzliche Änderung hätten sich die zusätzlichen Landesmittel um 40 Mio. € reduziert. Auf dem Kommunalgipfel ist vereinbart worden, den befristeten Teil der Infrastrukturpauschale auch im Jahr 2023 fortzuführen. Allerdings reduziert das Land seinen bisherigen Anteil um 10 Mio. €. Somit speist sich die Infrastrukturpauschale für 2023 künftig aus 90 Mio. € Landesmittel und 60 Mio. € kommunalen Mitteln. „Die Fortsetzung der Infrastrukturpauschale in voller Höhe begrüßen wir ausdrücklich, weil sie auch verschuldeten Gemeinden eine Investition in den Erhalt der Infrastruktur ermöglicht.“ betont Heiko Kärger, Vorsitzender des Landkreistages Mecklenburg-Vorpommern.
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