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Presse

6. Juli 2020

Mecklenburg-Vorpommern ist keine Insel!

Am Wochenende war ein Vorschlag von Wirtschaftsminister Harry Glawe in den Medien, dass die Abschaffung der Maskenpflicht beim Einkaufen zum Anfang August fallen könnte.

„Die Alltagsmasken minimieren nach aktuellen Studien die Wahrscheinlichkeit einer Infektion. Die bundesweit niedrigste Zahl an Neuinfektionen in Mecklenburg-Vorpommern spricht nur bei oberflächlicher Betrachtung gegen eine Maskenpflicht. Im August ist Tourismushochsaison und Mecklenburg-Vorpommern ist das Tourismusland Nummer 1 mit den meisten Übernachtungen. Dies bedeutet auch, dass viele Personen aus anderen Bundesländern und auch aus dem Ausland unser Bundesland besuchen. Wir wollen, dass sich unsere Besucher wohl fühlen und ihnen dieselbe Sicherheit bieten, den unsere Bevölkerung auch hat. Die niedrigen Infektionszahlen haben wir auch mithilfe der Maskenpflicht mühsam und mit erheblichen Einschränkungen erkämpft. In den Balkanstaaten gab es jüngst aufgrund von Lockerungsmaßnahmen, einen erheblichen Anstieg der Neuinfektionen, in Kroatien laut Medienberichten von 235 Prozent im Vergleich zur Vorwoche. Gesundheitsexperten aus Mecklenburg-Vorpommern hatten zudem kürzlich in einer Besprechung von Land und Kommunen ausgeführt, dass Abstandsregelung und Maskenpflicht eine ähnliche Wirkung wie ein Impfschutz von 40 % der Bevölkerung haben.  Deshalb sprechen wir uns klar gegen eine Aufhebung der Maskenpflicht im Einzelhandel aus.“, erklärt Landrat Heiko Kärger, Vorsitzender des Landkreistages Mecklenburg-Vorpommern. 

„Mecklenburg-Vorpommern ist keine Insel. Deshalb ist der Blick auch auf die Infektionszahlen außerhalb von Mecklenburg-Vorpommern zu richten. Solange wir uns in der Hochsaison des Tourismus befinden und andere Bundesländer keine ähnlich niedrigen Infektionszahlen aufweisen wie Mecklenburg-Vorpommern, gibt es keinerlei Anlass zu Aufhebung der Maskenpflicht im Einzelhandel. Erleichterungen kann es allenfalls dort geben, wo andere ähnlich wirksame Schutzmaßnahmen vorhanden sind und die Maskenpflicht eine besondere Belastung darstellt, zum Beispiel wenn das Personal im Einzelhandel den ganzen Tag eine Maske tragen muss. Die Maskenpflicht und das Abstandgebot haben uns mehr Spielraum bei den Öffnungen ermöglicht. Diesen Spielraum unnötig zu gefährden, ist aktuell ein Irrweg.“, erläutert Matthias Köpp, Geschäftsführer des Landkreistages.

 

 

Matthias Köpp

Geschäftsführendes Vorstandsmitglied

 

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