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Presse

26. Februar 2019

Landkreistag mahnt: Inklusion geht nicht zum Nulltarif!

Die Landesregierung hat eine umfassende Schulgesetznovelle in den Landtag eingebracht. Der Gesetzentwurf schafft insbesondere den rechtlichen Rahmen für die inklusive Beschulung in Mecklenburg-Vorpommern. Der Landkreistag hatte im Vorfeld des parlamentarischen Verfahrens umfassende Hinweise der Landkreise erarbeitet, da die Schulgesetznovelle auch Mehrkosten bei den Landkreisen als Träger der Schulverwaltung, der Jugend- und Sozialhilfe verursachen wird. Bislang teilt das Land die Auffassung der kommunalen Ebene zum Ausgleich entstehender Mehrbelastungen nicht.

 

„Die Landkreise werden die inklusive Beschulung und weitere Neuregelungen der Schulgesetznovelle nach allen Kräften unterstützen. Dies ist nicht zum Nulltarif möglich“, so der Geschäftsführer des Landkreistages Matthias Köpp. „Schon jetzt steigt beispielsweise die Anzahl der Integrationshelfer zusehends, was zu erheblichen Kosten in den Jugend- und Sozialämtern führt. Diese Entwicklung wird sich mit der Inklusion weiter fortsetzen. Es besteht darüber hinaus auch Unterstützungsbedarf bei der Schülerbeförderung und den inklusionsbedingten Ausstattungskosten an allen Regelschulen“, so Geschäftsführer Köpp weiter.

 

Der Gesetzentwurf regelt künftig zudem die Aufnahme der digitalen Bildung als Lernziel. Die Schuldigitalisierung ist eine an Bedeutung gewinnende Aufgabe mit beträchtlichen Kostenfolgen. „Hier sind die kommunalen Schulträger dringend auf die Unterstützung des Landes angewiesen, denn die Anschubfinanzierung des Digitalpaktes vom Bund wird für die immensen Sachaufwendungen der Landkreise infolge der WLAN-Ausleuchtung sowie Beschaffung von Hard- und Software etc. bei weitem nicht ausreichen. Daher setzen wir große Hoffnung in das parlamentarische Verfahren und erwarten, dass das Land seine Haltung überdenkt und die Landkreise finanziell unterstützt“, so Geschäftsführer Köpp abschließend.

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