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Presse

5. August 2020

Landkreistag M-V plädiert für Augenmaß bei der Maskenpflicht an Schulen

Die Landesregierung hat gestern im Eiltempo eine Pflicht zum Tragen von MundNasen-Bedeckungen an weiterführenden Schulen eingeführt und folgt damit der aktuellen Empfehlung des Bundes. Ab Klassenstufe 5 sollen die sogenannten Alltagsmasken außerhalb der Unterrichtsräume im Schulgebäude getragen werden. Auch an den Haltestellen wird es ein Gebot für Schüler geben, eine Mund-NasenBedeckung zu tragen.  
 
Matthias Köpp, Geschäftsführer des Landkreistages erklärt zur Maskenpflicht an Schulen: „Grundsätzlich befürworten die Landkreise das Tragen einer Maske im Schulgebäude außerhalb der Unterrichtssituation, beispielsweise bei Raumwechseln. Auch an den Haltestellen, wo die Schülerinnen und Schüler oft dicht gedrängt auf Bus und Bahn warten, erscheint das Maskentragen als zusätzliche Schutzmaßnahme sinnvoll.
 
Wenn jedoch bereits 11- und 12jährige in der für die Erholung und Bewegung dringend notwendigen Hofpause an der frischen Luft nur noch in die Maske atmen dürfen, ist die Situation schwieriger. Hier muss die Verhältnismäßigkeit gewahrt und die physischen und sozialen Bedürfnisse der Schüler/innen im Blick bleiben.  
 
Gerade in den Klassenstufen 5 bis 7 haben viele Kinder und Jugendliche ein stark ausgeprägtes Bewegungsbedürfnis und nutzen die Hofpausen als Ventil zum „Toben“. Die Ansteckungsgefahr ist draußen erwiesenermaßen geringer als drinnen, weshalb das Maskentragen auf dem Schulhof wieder beendet werden sollte, sobald sich die Zahl der täglichen Neuinfektionen in Mecklenburg-Vorpommern auf einem niedrigen, einstelligen Niveau eingependelt hat. Zudem sind die Schulhöfe ohnehin in einzelne Areale abgeteilt, um eine Durchmischung zwischen den festen Schülergruppen zu vermeiden. Die Pausen sind auch als Zeiten der sozialen Interaktion der Schüler/innen ein wichtiger Bestandteil im Schulalltag und sollten so frei wie eben möglich gestaltet werden können.
 
Das nachvollziehbare Bestreben, „auf Nummer Sicher“ gehen zu wollen, muss maßvoll in Maßnahmen übersetzt werden und sollte insbesondere den Kindern und Jugendlichen nur die unbedingt notwendigen Beschränkungen auferlegen.

Weiterhin ist es im Wesentlichen eine Aufgabe der Eltern, ihre Kinder für die Ansteckungsgefahren zu sensibilisieren. Dabei sollte der Staat unterstützen und nicht bevormunden. Daher ist das Gebot, an den Haltestellen eine Maske zu tragen, völlig ausreichend.“
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