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Presse

16. März 2017

Aus eigener Kraft kommen die Kommunen auf keinen grünen Zweig

Landkreistag Mecklenburg-Vorpommern fordert mehr Beteiligung an den Einnahmen des Landes

Die Finanzierung der Kommunen muss auf neue Beine gestellt werden. Darin sind sich die Landkreise, Städte, Gemeinden und deren Spitzenverbände mit der Landesebene einig. Nur am „Wie“ scheiden sich die Geister. Jetzt liegt ein vom Land in Auftrag gegebenes, mit Spannung erwartetes, Gutachten zur Novellierung des Finanzausgleichsgesetzes vor – und lässt die Vertreter der kommunalen Ebene nichts
Gutes ahnen.

„Was jetzt im Gutachten steht, wissen wir nicht, weil wir das Gutachten heute, zwei Monate nach dem angekündigten Fertigstellungstermin, das erste Mal sehen“, sagt Rolf Christiansen, Vorsitzender des Landkreistages Mecklenburg-Vorpommern. „Wir wissen jedoch, was im Dezember noch im Entwurf zum Gutachten stand. Das haben uns die Gutachter am 2. Dezember 2016 in der dafür eingerichteten Arbeitsgruppe präsentiert. Jetzt müssen wir das Gutachten genau analysieren“, erklärt Rolf Christiansen.

Konkret erwartet Landrat Christiansen eine Erhöhung der so genannten Beteiligungsquote, also des Anteils, den die Kommunen an den Gesamteinnahmen von Land und Kommunen erhalten. „Ein Großteil der Gemeinden kann keine ausgeglichenen Haushalte mehr vorlegen und produziert Jahr für Jahr neue Fehlbeträge. Die Landkreise kommen auch nach der Kreisgebietsreform aus eigener Kraft auf keinen grünen Zweig. Es kann nicht sein, dass das Land Überschüsse einfährt, Rücklagen und Sondertöpfe bildet, die kommunale Ebene aber nicht die notwendigen Aufgaben der Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger erbringen kann. Wir fordern einen fairen Finanzausgleich, der den Gemeinden und Landkreisen eine Perspektive gibt.“

Hintergrund: Das Land Mecklenburg-Vorpommern wird im Jahr 2020 im Vergleich zu 2019 etwa 420 Millionen Euro pro Jahr mehr aus dem Bund-Länder-Finanzausgleich erhalten. Rechnet man die bereits heute bestehenden jährlichen Überschüsse dazu – für 2016 beträgt der Haushaltsüberschuss laut Finanzminister rund 253,6 Millionen Euro –, ergibt sich ab 2020 ein Landesüberschuss von etwa 530 Millionen Euro jährlich. Dem stehen bei den Kommunen keine entsprechenden Überschüsse gegenüber.

Soweit seitens der Landesregierung gebetsmühlenartig auf den positiven kommunalen Finanzsaldo verwiesen werde, zeichne dies ein falsches Bild, sagt Landrat Christiansen: Aus diesen angeblichen Überschüssen muss die laufende Tilgung bedient werden. Dies führte auch im Jahr 2015 dazu, dass nach Abzug der Tilgungen kein Überschuss auf der kommunalen Ebene erzielt wurde. Speziell bei den Landkreisen stehen in 2015 einem Finanzierungssaldo von 26,5 Millionen Euro hieraus zu leistende Tilgungen für Investitionskredite von 28,6 Millionen Euro gegenüber. Hinzu kommen die Dispokredite aus den Fehlbeträgen der Vorjahre. Hier weisen die Landkreise per 31.12.2015 ein Gesamtdefizit von 219 Millionen Euro aus.

„An dieser Faktenlage kann keine Landesregierung bei den Verhandlungen über die kommunale Finanzausstattung vorbei, wenn sie nicht ihre Glaubwürdigkeit bei den Wählerinnen und Wählern in Mecklenburg-Vorpommern verlieren will. Ob die Anpassung der kommunalen Beteiligungsquote kommt, liegt letztlich in der Hand unserer Landtagsabgeordneten. Als Wähler bin ich überzeugt, dass die Entscheidung dort in guten Händen ist und die kommunale Beteiligung erhöht wird. Die Aussagen im Gutachtenentwurf bestätigen außerdem, dass die vom Land gewährten Sonderhilfen für die kommunale Ebene weiter benötigt werden und daher dauerhaft in die Grundfinanzierung der kommunalen Ebene eingestellt werden müssen.“, sagt Matthias Köpp, Geschäftsführer des Landkreistages.

„Das neue Finanzausgleichsgesetz muss sicherstellen, dass die Landkreise die vom Gutachter festgestellten Defizite im Öffentlichen Personennahverkehr und bei Investitionen in Schulen und Straßen endlich abbauen können“, fordert Rolf Christiansen als Vorsitzender des Landkreistages Mecklenburg-Vorpommern abschließend.
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