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Landesregierung greift mit einer geplanten Änderung des Bestattungsgesetzes in den Kernbereich des Rettungsdienstes – Die Rettung von Menschenleben muss vorrangige Aufgabe im Rettungsdienst bleiben

Landesregierung greift mit einer geplanten Änderung des Bestattungsgesetzes in den Kernbereich des Rettungsdienstes – Die Rettung von Menschenleben muss vorrangige Aufgabe im Rettungsdienst bleiben

 

Der „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Heilberufsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern und weiteren Gesundheitsrechts“, den die Landesregierung in den Landtag eingebracht hat, enthält u.a. Änderungen des Bestattungsgesetzes, die insbesondere die Leichenschau betreffen.  

 

Der Landkreistag und die Landkreise als Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes sehen diese Änderung sehr kritisch. Die geplante Neuregelung zur ärztlichen Leichenschau im Rettungsdienst verfehlt aus Sicht der Praxis ihr Ziel und gefährdet die Einsatzfähigkeit des Rettungsdienstes.

 

Dazu erklärt Michael Sack, Vorsitzender des Landkreistages und Landrat des Landkreises Vorpommern-Greifswald: „Notärztinnen und Notärzte haben im Rettungsdienst einen klaren Auftrag: die schnelle und qualifizierte Versorgung von Patientinnen und Patienten in akuten gesundheitlichen Notlagen. Die vorgesehene Möglichkeit – und die damit verbundene Erwartung, dass Notärzte im Einsatz eine vollständige Leichenschau durchführen, bindet ärztliche Notfallressourcen über längere Zeiträume und führt dazu, dass Notärzte für weitere Notfälle nicht zur Verfügung stehen.  

 

Eine vollständige Leichenschau nimmt regelmäßig bis zu 40 Minuten in Anspruch und ist mit den gesetzlichen Aufgaben des Rettungsdienstes nicht vereinbar, weil eine Unterbrechung aus Pietätsgründen unzumutbar ist, wenn der durchführende Notarzt während der Leichenschau zu einem weiteren Rettungseinsatz gerufen wird. Anderseits besteht ein ganz klarer Vorrang des Rettungseinsatzes. Ein solcher permanenter Gewissenskonflikt muss für unsere Notärzte vermieden werden.  

 

Die bislang geltende gesetzliche Regelung hat sich bewährt und ist eindeutig, praxistauglich und gemeinsam zwischen Rettungsdienstträgern, Ärztlichen Leitungen und dem Sozialministerium abgestimmt worden. Sie stellt sicher, dass der Tod festgestellt wird, ohne die Notfallversorgung der Bevölkerung zu beeinträchtigen. Diese Klarheit würde durch die geplanten Änderungen und erweiterten Ermessensspielräume verwischt. Die geplanten Änderungen sind daher abzulehnen.“ erläutert Michael Sack, Vorsitzender des Landkreistages und Landrat des Landkreises Vorpommern-Greifswald.  

 

Die geplante Nutzung des Rettungsdienstprotokolls als vorläufige Todesbescheinigung wirft ebenfalls erhebliche praktische und rechtliche Fragen auf – insbesondere im Hinblick auf Digitalisierung, Verfügbarkeit vor Ort und den Schutz der ärztlichen Schweigepflicht.

 

Die Landkreise appellieren daher eindringlich an den Landtag als Gesetzgeber, das Gesetzesvorhaben in der vorliegenden Form zu überdenken. Eine gute und würdevolle Leichenschau ist wichtig – sie darf jedoch nicht zulasten der Versorgung von Menschen in akuten medizinischen Notlagen gehen.

 

Für Rückfragen zur Pressemitteilung steht Ihnen das Geschäftsführende Vorstandsmitglied, Herr Matthias Köpp, zur Verfügung. 

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