27. September 2017
Das Unterhaltsvorschussgesetz wurde zum 1. Juli 2017 reformiert. Nach der Änderung sind nunmehr auch die 12- bis 17-jährigen Kinder berechtigt, Unterhaltsvorschuss zu erhalten.
„Dadurch hat sich die Zahl der anspruchsberechtigten Personen und damit auch die Verwaltungskosten für die Gewährung dieser Leistung nahezu verdoppelt. Die Landkreise haben diese Kosten, die sich nach unserer Hochrechnung auf mehr als 3 Mio. € pro Jahr aufsummieren, bereits mehrere Monate vorfinanziert. Das Land hat zwar die Pflicht, die anfallenden Mehrkosten zu übernehmen, ist jedoch bisher untätig geblieben. Das Land ist hier dringend gefordert, seinen Beitrag zu leisten, damit die angestrebte Verbesserung der Situation der unterhaltsvorschussberechtigten Kinder auch dauerhaft sichergestellt werden kann. Das Ziel der Landkreise ist jedenfalls, dass jedes Kind rechtzeitig seine Leistungen erhält. In der aktuellen Situation fragen wir uns allerdings, wie wichtig das Thema dem Land noch ist, wenn die Landkreise letztlich auf den Kosten dafür sitzen bleiben.“ erklärt Matthias Köpp, Geschäftsführer des Landkreistages Mecklenburg-Vorpommern.