25. Mai 2018
Am 27. Mai 2018 finden in vier Landkreisen in Mecklenburg-Vorpommern Landratswahlen statt. In den Landkreisen Ludwigslust-Parchim, Mecklenburgische Seenplatte, Vorpommern-Rügen und Vorpommern-Greifswald sind die wahlberechtigten Einwohner aufgerufen, eine neue Landrätin bzw. einen neuen Landrat zu wählen.
Die Landrätin oder der Landrat sind Leiter der Kreisverwaltung und sind unter anderem für den ordnungsgemäßen Gang der Verwaltung verantwortlich. Die Aufgaben sind in § 115 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern geregelt. Die Amtsdauer beträgt in der Regel sieben Jahre. Mit der Ernennung treten die gewählten Kandidaten in ihren Landkreisen voraussichtlich im Oktober 2018 das Amt an.
Der Landkreis ist zuständig für öffentliche Aufgaben, die gemeindeübergreifend sind oder die die Leistungsfähigkeit der kreisangehörigen Ämter und Gemeinden übersteigen. Dazu gehören zum Beispiel die Trägerschaft von Krankenhäusern, von Gymnasien und Berufsschulen oder die Abfallentsorgung.
„Als Bürger kommt man mit dem Landkreis in der Regel dann in Berührung, wenn man ein Haus bauen möchte (Bauamt), sein Kind in einem Kindergarten anmelden möchte (Jugendamt), wenn man ein neu erworbenes Auto zulassen möchte (Zulassungsstelle) oder – weniger erfreulich – wenn man Post bekommt, weil man zu schnell gefahren ist (Bußgeldstelle). Landkreise sind auch für die meisten Sozialleistungen zuständig, wie etwa die Sozial- oder die Jugendhilfe sowie gemeinsam mit der Agentur für Arbeit für das Arbeitslosengeld II. Im Landkreis Vorpommern-Rügen ist das Jobcenter sogar vollständig in der Hand des Landkreises. Auch für Angelegenheiten, die man aus dem gemeindlichen Raum kennt, wie beispielsweise die Freiwilligen Feuerwehren, ist der Landkreis als übergeordnete Stelle im Bereich des Brand- und Katastrophenschutz verantwortlich. Die Landratswahlen spielen also eine wesentliche Rolle im Alltag vieler Bürgerinnen und Bürger und am 27. Mai 2018 kann jeder mit seiner Stimme entscheiden, wem er die Verantwortung für die Verwaltung seines Landkreises in die Hand legen möchte.“ erläutert Matthias Köpp, Geschäftsführer des Landkreistages.
Der Landkreistag Mecklenburg-Vorpommern vertritt als Spitzenverband der Landkreise die Interessen der sechs Landkreise in Mecklenburg-Vorpommern. „Im Landkreistag Mecklenburg-Vorpommern stimmen sich die Landkreise untereinander ab und wir passen dann darauf auf, dass die Landesgesetze für die Landkreise auch praktisch umsetzbar sind. Dabei unterstützen uns die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Landkreisen, die täglich mit diesen Gesetzen arbeiten müssen.“, erklärt Matthias Köpp, Geschäftsführer des Landkreistages.
Sollte am 27. Mai 2018 in einem Landkreis keiner der Kandidaten die absolute Mehrheit der gültigen Stimmen erreichen, so findet am zweiten Sonntag nach der Wahl (10. Juni 2018) eine Stichwahl der beiden Bewerber mit den meisten Stimmen statt.
Ihre Ansprechpartnerin für Rückfragen:
Dörte Held,
Tel. 0385 – 3031321
doerte.held@landkreistag-mv.de