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Presse

16. Dezember 2009

Landkreistag Mecklenburg-Vorpommern sieht Bedenken gegen Gesetzentwürfe der Landtagsanhörung bestätigt

In der Anhörung zum Landkreisneuordnungsgesetz bzw. zum Aufgabenzuordnungsgesetz haben die Landkreise und der Landkreistag Mecklenburg-Vorpommern die Gelegenheit genutzt, auf bestehende massive rechtliche und tatsächliche Bedenken gegen die vorliegende Gesetzentwürfe hinzuweisen und grundlegende Nachbesserungen zu fordern.

 

„Die Entwürfe sind nicht ausreichend, um die richtigen, zukunftsweisenden Ziele des Leitbildes des Landtages Mecklenburg-Vorpommern zu erreichen“, so Landrat Rolf Christiansen, Vorsitzender des Landkreistages Mecklenburg-Vorpommern. „Schon die finanziellen Vorteile sind weder belegt, noch tatsächlich umsetzbar. Die Gutachten begegnen so gravierenden Fehlern, dass selbst die Landesregierung weitere Gutachten für erforderlich hält.“

 

Es sei bei der Reform überhaupt nicht beachtet worden, welche negativen Folgen für die kommunale Selbstverwaltung sie hat. „Mit dem Entwurf wird das Gegenteil von dem erreicht, was der Landtag Mecklenburg-Vorpommern eigentlich erreichen wolle, nämlich eine Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung“, so Jan Peter Schröder, Geschäftsführer des Landkreistages Mecklenburg-Vorpommern. „Die unabweisbaren Erschwernisse für ehrenamtlich Tätige in Landkreisen mit über 5000 qkm Fläche werden nicht einmal beleuchtet. Die Verringerung der Zahl von Kreistagsmitgliedern um 200, die fehlenden Handlungsspielräume werden die Politikverdrossenheit eher verschärfen, als zu einer kraftvollen, lebendigen kommunalen Selbstverwaltung beitragen“.

 

Beim Aufgabenzuordnungsgesetz bleibt der Entwurf nach Einschätzung aller Landkreise weit hinter den Erwartungen und Möglichkeiten zurück. „Ohne sinnvolle Aufgabenkommunalisierungen etwa bei den STÄUN, den Ämtern für Landwirtschaft, der Versorgungsverwaltung oder der Flurneuordnung werden erhebliche Synergieeffekte, Bürokratieabbaumöglichkeiten durch Integration in die Landkreise ohne nachvollziehbare Gründe nicht umgesetzt,“ so Rolf Christiansen weiter. „Welchem Bürger wollen wir erklären, dass wir solche Möglichkeiten zur Verwaltungsstraffung und Kosteneinsparung nicht nutzen“.

 

Der Landkreistag Mecklenburg-Vorpommern hält daran fest, dass den unstreitig bestehenden Reformbedarfen mit den vorliegenden Entwürfen nicht begegnet werden kann. „Neben der Beseitigung massiver verfassungsrechtlicher Bedenken muss hier im Sinne der Nachhaltigkeit und Zukunftsfähigkeit der Verwaltungsstrukturen ein erhebliches Nachdenken im Landtag Mecklenburg-Vorpommern einsetzen, “ so Schröder abschließend.

 

Für Rückfragen steht Ihnen das Geschäftsführende Vorstandsmitglied des Landkreistages Mecklenburg-Vorpommern unter der Telefonnummer 0172/5477613 zur Verfügung.

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