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Presse

6. Juli 2010

Landkreistag Mecklenburg-Vorpommern hält Bedenken gegen Landkreisneuordnung und Aufgabenzuordnung aufrecht

Vor der abschließenden Befassung im Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat der Landkreistag Mecklenburg-Vorpommern nochmals auf grundlegende Fehler und Bedenken bei dem Landkreisneuordnungs- bzw. Aufgabenzuordnungsgesetz hingewiesen.

 

„Unstreitig müssen wir zu einer umfassenden Verwaltungsmodernisierung in Mecklenburg-Vorpommern kommen, die auch an den Grenzen der Landkreise nicht halt machen kann. Der vorgeschlagene Weg begegnet allerdings derart massiven  Bedenken und Problemen, dass er nicht geeignet ist, eine wesentliche Verbesserung für die kommunale Selbstverwaltung und die Struktur der Landkreise mit sich zu bringen“, so Rolf Christiansen, Vorsitzender des Landkreistages Mecklenburg-Vorpommern.

 

Wesentliche kritische Aspekte sind:

 

1.      Abweichen vom eigenen Leitbild

 

Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat am 28. April 2008 „Ziele, Leitbild und Leitlinien“ für eine Kreisgebietsreform festgelegt und damit auf die Kritik des Landesverfassungsgerichts zur vorangegangenen Reform reagiert. Als Hauptziel sollen tragfähige und effiziente Verwaltungsstrukturen geschaffen und die ehrenamtlich ausgeübte kommunale Selbstverwaltung gestärkt werden. Um dies zu erreichen, sollen die künftigen Landkreise mindestens 175.000 Einwohner (im Jahr 2025) und in der Regel nicht mehr als 4000 qkm Fläche aufweisen.

 

„Leider hält sich das vorliegende 6 + 2 Modell in der Hälfte der Fälle nicht an dieses Leitbild, ohne das hierfür belastbare Begründungen gegeben würden“, so Jan Peter Schröder, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Landkreistages Mecklenburg-Vorpommern. „Allein dieses Vorgehen macht die Gesetze schon rechtlich angreifbar.“

2.      Keine Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung

 

„Eine Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung vermag ich nicht zu erkennen. Wenn künftig nur noch 400 statt bisher 600 Kreistagsmitglieder die Aufgaben der Landkreise erledigen sollen, werden diese in den Großkreisen kaum noch in der Lage sein, diese Aufgabe ehrenamtlich zu leisten. Es wird die Politikverdrossenheit eher steigern, als gerade junge Leute  zu animieren, neben Arbeit und Familie ehrenamtlich in den Kreistagen mitzuwirken“, so Christiansen weiter. „Dies gilt umso mehr, als erweiterte Kompetenzen oder größere finanzielle Spielräume für die Kreistage mit den Entwürfen nicht geschaffen werden“.

 

3.      Fehlende Funktionalreform

 

Dort wo durch Abbau von Doppelzuständigkeiten und Aufgabenkonzentrationen wirkliche Einsparpotentiale vorhanden sind und eine Verschlankung der Verwaltung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger möglich gewesen wäre, haben Ressortegoismen dies verhindert. „Mit der Schaffung z. B. der neuen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StaLU) ist eine große Chance für eine wirkliche Funktionalreform vertan worden“, so Jan Peter Schröder. „Eine Integration in die Landkreisebene hätte neben Effizienzvorteilen (durch Integration der Querschnittsaufgaben) zugunsten der Bürgerinnen und Bürger eine Verschlankung und Deregulierung bedeutet“.

 

„Vier der jetzigen Landkreise sind nahezu identisch mit den 2006 vorgesehenen Landkreisen. Warum diese Landkreise in 2010 nicht mehr in der Lage sein sollen, Aufgaben zu erledigen, die sie 2006 ohne weiteres erledigen konnten, hat bislang keiner erklärt. Ein Ministerium raus zu picken ist allerdings auch keine Lösung. Die Koalition hat es nicht geschafft, in der Frage der Aufgabenübertragung eine tragbare Grundsatzentscheidung zu treffen und durchzusetzen. Das ist ein wesentlicher Mangel des ganzen Vorhabens.“, so Christiansen ergänzend.

 

4.      Erwartete Einsparungen nicht belastbar

 

Auch aus Sicht der Landkreise sind mit einer Fusion von Landkreisen Synergieeffekte und Einsparungen zu erzielen. Allerdings sind die vorlegten Gutachten rechnerisch und methodisch mit massiven Fehlern behaftet. Dass selbst die Landesregierung an die Hochrechnung der Landesrechnungshofes nicht glaubt, hat sie dadurch bewiesen, dass sie bei der KGSt ein weiteres Gutachten in Auftrag gegeben hat.

 

Die KGSt kommt zu dem Ergebnis, dass bis 2020 insgesamt 84,5 Mio. Euro, d. h. jährlich 8,5 Mio. Euro für ganz Mecklenburg-Vorpommern, einzusparen sind. Allerdings beruht dieses Ergebnis auf Datengrundlagen vom Juni 2008, so dass seit dem erfolgte Personaleinsparungen von etwa 170 Stellen noch als mögliche Fusionsrendite einbezogen wurden, obwohl diese Stellen nicht mehr vorhanden sind. Auch rechnet die KGSt mögliche Einsparungen in den Jahren 2010 und 2011 in die Fusionsrendite ein, obwohl die Kreisgebietsreform faktisch erst im Jahr 2012 in Kraft treten wird. Diese Einspareffekte hätten heraus gerechnet werden müssen.

 

Letztlich hat die KGSt alle in den Jahren bis 2020 für möglich gehaltenen Einsparungen allein als Effekte der Kreisgebietsreform berücksichtigt. Sie untersucht nicht, welche Einsparungen auch in den bestehenden 12 Landkreisen erreichbar wären. Der Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern hatte demgegenüber 2009 festgestellt, dass nur 46 % der von ihm ermittelten Einsparungen allein durch die Fusion erreichbar wären.

 

„Wenn man von den insgesamt erwarteten 84,5 Mio. Euro bis 2020 die Einsparungen der Jahre 2010 und 2011 (rund 18 Mio. Euro) und die Personalkosten für die seit Juni 2008 abgegebenen rund 170 Stellen (8,5 Mio. Euro/Jahr) abzieht und dann noch zugrunde legt, dass nur die Hälfte der möglichen Einsparungen durch eine Kreisgebietsreform erreicht werden können, erscheint ein Einsparvolumen von weniger als 30 Mio. Euro als realistisch.“, so Schröder.

 

„Das macht deutlich, dass die behaupteten Einsparerwartungen weit überhöht sind und als Begründung für die Kreisgebietsreform nicht tragen, wenn man betrachtet, welche Nachteile das kommunale Ehrenamt dafür zu tragen hat. Hinzu kommt noch, dass bei keiner Gebietsreform in Deutschland je versucht wurde, zu untersuchen, in welchem Umfang die vorher behaupteten Einspareffekte auch tatsächlich eingetreten sind“, so Christiansen ergänzend.

 

„Der prekären Finanzsituation der Landkreise kann mit solchen Einsparungen nicht begegnet werden. Die Landkreise hatten im Jahr 2009 ein Haushaltsvolumen von insgesamt rund 1,1 Mrd. Euro. Gerade die steigenden Sozialausgaben bei sinkenden Zuweisungen machen ganz andere Maßnahmen erforderlich, um die finanzielle Handlungsfähigkeit der Landkreise auch in Zukunft zu sichern.“

 

5.      Rechtliche Bedenken

 

Das Landesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom Juli 2007 festgestellt, dass Landkreise so gestaltet sein müssen, dass es Bürgerinnen und Bürgern regelmäßig möglich ist, nachhaltig und zumutbar ehrenamtliche Tätigkeiten in Kreistagen und Ausschüssen zu entfalten. Das Bundesverfassungsgericht hat darüber hinaus der kommunalen Selbstverwaltung im Spannungsverhältnis zur Effizienz der Verwaltung den Vorrang eingeräumt. Der Landesregierung liegt ein Rechtsgutachten vor, in dem festgestellt wird, dass Landkreise über 5000 qkm grundsätzlich verfassungswidrig sind. Allerdings geht die Gesetzbegründung hierauf mit keinem Wort ein.

 

Darüber hinaus führt die mangelnde Alternativenprüfung zu rechtlichen Bedenken gegen das Gesetz. Weder die Landesregierung noch der Landtag Mecklenburg-Vorpommern haben sich mit möglichen Alternativen zum vorliegenden 6 + 2 Modell hinreichend befasst.

 

„Weder andere Kreiszuschnitte, verstärkte interkommunale Zusammenarbeit oder das sog. Verbandsmodell sind wirklich ergebnisoffen untersucht worden. Zu keinem Zeitpunkt ist etwa ermittelt worden, welche Einsparungen auf diesem Weg möglich gewesen wären“, so Schröder weiter.

 

Fazit:

 

„Die zur Schau getragene Gelassenheit der Landesregierung und führender Landtagsmitglieder kann ich nur als Zweckoptimismus betrachten. In Anbetracht der Vielzahl von inhaltlichen Defiziten und rechtlichen Fehlern habe ich Zweifel, dass das Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern die Einschätzung teilt, dass dieses Gesetz anders als die Reform von 2006 den Vorgaben der Landesverfassung entspricht“, so Christiansen abschließend.

 

 

Für Rückfragen steht Ihnen das Geschäftsführende Vorstandsmitglied  Jan Peter Schröder unter der oben angegebenen Telefonnummer oder Handy (0172/547761) zur Verfügung.

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