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Presse

19. Januar 2010

Landkreistag Mecklenburg-Vorpommern fordert die Erweiterung der Optionskommunen

In einer vom Landkreistag Mecklenburg-Vorpommern organisierten Gesprächsrunde mit Bundestagsabgeordneten aus Mecklenburg-Vorpommern haben die Landrätinnen und Landräte am 18. Januar 2010 nochmals ihre Position zu einer Erweiterung und Entfristung der Optionsmöglichkeiten dargelegt. Vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Dezember 2007 steht eine Neuorganisation in diesem Frühjahr zur Entscheidung an, da die sog. ARGEn verfassungswidrig sind. „Die Landkreise in Mecklenburg-Vorpommern betrachten die Aufgabenerfüllung aus einer Hand und einen maßgeblichen, eigenverantwortlichen Einfluss auf die kommunale Arbeitsmarktpolitik als unverzichtbar“, so das Geschäftsführende Vorstandsmitglied des Landkreistages Mecklenburg-Vorpommern, Jan Peter Schröder.

 

„Zum Glück haben wir 2005 die Option gewählt. Auf Grund unserer Erfahrungen in unserer Sozialagentur würden wir es jeder Zeit wieder tun“, so Landrätin Dr. Barbara Syrbe, Landkreis Ostvorpommern, der als einziger 2005 gegen alle Widerstände die Option gewählt hat. „Bei uns haben die Akten ein Gesicht. Unsere Sozialagentur ist unmittelbar in die Kreisverwaltung und Kreispolitik eingebunden. Wir kennen die Klientel, und die Anforderungen der Betriebe.“

 

Demgegenüber gibt es in der Abstimmung zwischen BA und Kommunen erhöhten Aufwand und Reibungsverluste. „Ständige Auseinandersetzungen gibt es etwa über die EDV-Software, Finanzierungsfragen oder inhaltliche Schwerpunktsetzungen bei der Förderung der betroffenen Menschen “ so Landrat Ralf Drescher, Nordvorpommern. „Die Erfolge unserer ARGE trotz aller organisatorischen Probleme beruhen auf der engagierten Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“. Aus Sicht des Landkreistages Mecklenburg-Vorpommern würden sich diese Probleme durch die von der Bundesregierung vorgeschlagene getrennte  Aufgabenwahrnehmung noch verstärken. „Hier würden wir zusätzlichen bürokratischen  Aufwand hervorrufen, der zudem noch Millionen Euro Mehrkosten bedeutet. Eine Aufgabenwahrnehmung aus einer Hand wäre nicht mehr möglich. Die betroffenen Menschen würden überhaupt nicht mehr verstehen können, wer in welchen Fällen für sie zuständig ist, warum sie nun wieder zwei Bescheide von zwei Behörden bekommen“, so Landrat Drescher weiter. „In Berlin haben wir den Bundestagsabgeordneten aller Fraktionen unsere Argumente dargelegt. Wir bauen jetzt darauf, dass sich diese sachlichen Argumente durchsetzen und kurzfristig im Sinne der Menschen eine sachgerechte Lösung gefunden wird“.

 

„In den Zeiten der größten Wirtschaftskrise können wir es uns nicht leisten, die Arbeitsverwaltung gerade bei den besonders betroffenen Menschen durch Organisationsfragen nachhaltig zu schwächen. Die Landkreise, die es wollen, sollten die Aufgabe eigenverantwortlich wahrnehmen können. Ostvorpommern hat bewiesen, dass sie es können.“ so Schröder abschließend.

 

 Für Rückfragen steht Ihnen das Geschäftsführende Vorstandsmitglied des Landkreistages Mecklenburg-Vorpommern, Jan Peter Schröder, unter der Telefonnummer 0172/5477613 zur Verfügung.

In einer vom Landkreistag Mecklenburg-Vorpommern organisierten Gesprächsrunde mit Bundestagsabgeordneten aus Mecklenburg-Vorpommern haben die Landrätinnen und Landräte am 18. Januar 2010 nochmals ihre Position zu einer Erweiterung und Entfristung der Optionsmöglichkeiten dargelegt. Vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Dezember 2007 steht eine Neuorganisation in diesem Frühjahr zur Entscheidung an, da die sog. ARGEn verfassungswidrig sind. „Die Landkreise in Mecklenburg-Vorpommern betrachten die Aufgabenerfüllung aus einer Hand und einen maßgeblichen, eigenverantwortlichen Einfluss auf die kommunale Arbeitsmarktpolitik als unverzichtbar“, so das Geschäftsführende Vorstandsmitglied des Landkreistages Mecklenburg-Vorpommern, Jan Peter Schröder.

 

„Zum Glück haben wir 2005 die Option gewählt. Auf Grund unserer Erfahrungen in unserer Sozialagentur würden wir es jeder Zeit wieder tun“, so Landrätin Dr. Barbara Syrbe, Landkreis Ostvorpommern, der als einziger 2005 gegen alle Widerstände die Option gewählt hat. „Bei uns haben die Akten ein Gesicht. Unsere Sozialagentur ist unmittelbar in die Kreisverwaltung und Kreispolitik eingebunden. Wir kennen die Klientel, und die Anforderungen der Betriebe.“

 

Demgegenüber gibt es in der Abstimmung zwischen BA und Kommunen erhöhten Aufwand und Reibungsverluste. „Ständige Auseinandersetzungen gibt es etwa über die EDV-Software, Finanzierungsfragen oder inhaltliche Schwerpunktsetzungen bei der Förderung der betroffenen Menschen “ so Landrat Ralf Drescher, Nordvorpommern. „Die Erfolge unserer ARGE trotz aller organisatorischen Probleme beruhen auf der engagierten Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“. Aus Sicht des Landkreistages Mecklenburg-Vorpommern würden sich diese Probleme durch die von der Bundesregierung vorgeschlagene getrennte  Aufgabenwahrnehmung noch verstärken. „Hier würden wir zusätzlichen bürokratischen  Aufwand hervorrufen, der zudem noch Millionen Euro Mehrkosten bedeutet. Eine Aufgabenwahrnehmung aus einer Hand wäre nicht mehr möglich. Die betroffenen Menschen würden überhaupt nicht mehr verstehen können, wer in welchen Fällen für sie zuständig ist, warum sie nun wieder zwei Bescheide von zwei Behörden bekommen“, so Landrat Drescher weiter. „In Berlin haben wir den Bundestagsabgeordneten aller Fraktionen unsere Argumente dargelegt. Wir bauen jetzt darauf, dass sich diese sachlichen Argumente durchsetzen und kurzfristig im Sinne der Menschen eine sachgerechte Lösung gefunden wird“.

 

„In den Zeiten der größten Wirtschaftskrise können wir es uns nicht leisten, die Arbeitsverwaltung gerade bei den besonders betroffenen Menschen durch Organisationsfragen nachhaltig zu schwächen. Die Landkreise, die es wollen, sollten die Aufgabe eigenverantwortlich wahrnehmen können. Ostvorpommern hat bewiesen, dass sie es können.“ so Schröder abschließend.

 

 Für Rückfragen steht Ihnen das Geschäftsführende Vorstandsmitglied des Landkreistages Mecklenburg-Vorpommern, Jan Peter Schröder, unter der Telefonnummer 0172/5477613 zur Verfügung.

In einer vom Landkreistag Mecklenburg-Vorpommern organisierten Gesprächsrunde mit Bundestagsabgeordneten aus Mecklenburg-Vorpommern haben die Landrätinnen und Landräte am 18. Januar 2010 nochmals ihre Position zu einer Erweiterung und Entfristung der Optionsmöglichkeiten dargelegt. Vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Dezember 2007 steht eine Neuorganisation in diesem Frühjahr zur Entscheidung an, da die sog. ARGEn verfassungswidrig sind. „Die Landkreise in Mecklenburg-Vorpommern betrachten die Aufgabenerfüllung aus einer Hand und einen maßgeblichen, eigenverantwortlichen Einfluss auf die kommunale Arbeitsmarktpolitik als unverzichtbar“, so das Geschäftsführende Vorstandsmitglied des Landkreistages Mecklenburg-Vorpommern, Jan Peter Schröder.

 

„Zum Glück haben wir 2005 die Option gewählt. Auf Grund unserer Erfahrungen in unserer Sozialagentur würden wir es jeder Zeit wieder tun“, so Landrätin Dr. Barbara Syrbe, Landkreis Ostvorpommern, der als einziger 2005 gegen alle Widerstände die Option gewählt hat. „Bei uns haben die Akten ein Gesicht. Unsere Sozialagentur ist unmittelbar in die Kreisverwaltung und Kreispolitik eingebunden. Wir kennen die Klientel, und die Anforderungen der Betriebe.“

 

Demgegenüber gibt es in der Abstimmung zwischen BA und Kommunen erhöhten Aufwand und Reibungsverluste. „Ständige Auseinandersetzungen gibt es etwa über die EDV-Software, Finanzierungsfragen oder inhaltliche Schwerpunktsetzungen bei der Förderung der betroffenen Menschen “ so Landrat Ralf Drescher, Nordvorpommern. „Die Erfolge unserer ARGE trotz aller organisatorischen Probleme beruhen auf der engagierten Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“. Aus Sicht des Landkreistages Mecklenburg-Vorpommern würden sich diese Probleme durch die von der Bundesregierung vorgeschlagene getrennte  Aufgabenwahrnehmung noch verstärken. „Hier würden wir zusätzlichen bürokratischen  Aufwand hervorrufen, der zudem noch Millionen Euro Mehrkosten bedeutet. Eine Aufgabenwahrnehmung aus einer Hand wäre nicht mehr möglich. Die betroffenen Menschen würden überhaupt nicht mehr verstehen können, wer in welchen Fällen für sie zuständig ist, warum sie nun wieder zwei Bescheide von zwei Behörden bekommen“, so Landrat Drescher weiter. „In Berlin haben wir den Bundestagsabgeordneten aller Fraktionen unsere Argumente dargelegt. Wir bauen jetzt darauf, dass sich diese sachlichen Argumente durchsetzen und kurzfristig im Sinne der Menschen eine sachgerechte Lösung gefunden wird“.

 

„In den Zeiten der größten Wirtschaftskrise können wir es uns nicht leisten, die Arbeitsverwaltung gerade bei den besonders betroffenen Menschen durch Organisationsfragen nachhaltig zu schwächen. Die Landkreise, die es wollen, sollten die Aufgabe eigenverantwortlich wahrnehmen können. Ostvorpommern hat bewiesen, dass sie es können.“ so Schröder abschließend.

 

 Für Rückfragen steht Ihnen das Geschäftsführende Vorstandsmitglied des Landkreistages Mecklenburg-Vorpommern, Jan Peter Schröder, unter der Telefonnummer 0172/5477613 zur Verfügung.

In einer vom Landkreistag Mecklenburg-Vorpommern organisierten Gesprächsrunde mit Bundestagsabgeordneten aus Mecklenburg-Vorpommern haben die Landrätinnen und Landräte am 18. Januar 2010 nochmals ihre Position zu einer Erweiterung und Entfristung der Optionsmöglichkeiten dargelegt. Vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Dezember 2007 steht eine Neuorganisation in diesem Frühjahr zur Entscheidung an, da die sog. ARGEn verfassungswidrig sind. „Die Landkreise in Mecklenburg-Vorpommern betrachten die Aufgabenerfüllung aus einer Hand und einen maßgeblichen, eigenverantwortlichen Einfluss auf die kommunale Arbeitsmarktpolitik als unverzichtbar“, so das Geschäftsführende Vorstandsmitglied des Landkreistages Mecklenburg-Vorpommern, Jan Peter Schröder.

 

 

„Zum Glück haben wir 2005 die Option gewählt. Auf Grund unserer Erfahrungen in unserer Sozialagentur würden wir es jeder Zeit wieder tun“, so Landrätin Dr. Barbara Syrbe, Landkreis Ostvorpommern, der als einziger 2005 gegen alle Widerstände die Option gewählt hat. „Bei uns haben die Akten ein Gesicht. Unsere Sozialagentur ist unmittelbar in die Kreisverwaltung und Kreispolitik eingebunden. Wir kennen die Klientel, und die Anforderungen der Betriebe.“

 

Demgegenüber gibt es in der Abstimmung zwischen BA und Kommunen erhöhten Aufwand und Reibungsverluste. „Ständige Auseinandersetzungen gibt es etwa über die EDV-Software, Finanzierungsfragen oder inhaltliche Schwerpunktsetzungen bei der Förderung der betroffenen Menschen “ so Landrat Ralf Drescher, Nordvorpommern. „Die Erfolge unserer ARGE trotz aller organisatorischen Probleme beruhen auf der engagierten Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“. Aus Sicht des Landkreistages Mecklenburg-Vorpommern würden sich diese Probleme durch die von der Bundesregierung vorgeschlagene getrennte  Aufgabenwahrnehmung noch verstärken. „Hier würden wir zusätzlichen bürokratischen  Aufwand hervorrufen, der zudem noch Millionen Euro Mehrkosten bedeutet. Eine Aufgabenwahrnehmung aus einer Hand wäre nicht mehr möglich. Die betroffenen Menschen würden überhaupt nicht mehr verstehen können, wer in welchen Fällen für sie zuständig ist, warum sie nun wieder zwei Bescheide von zwei Behörden bekommen“, so Landrat Drescher weiter. „In Berlin haben wir den Bundestagsabgeordneten aller Fraktionen unsere Argumente dargelegt. Wir bauen jetzt darauf, dass sich diese sachlichen Argumente durchsetzen und kurzfristig im Sinne der Menschen eine sachgerechte Lösung gefunden wird“.

 

„In den Zeiten der größten Wirtschaftskrise können wir es uns nicht leisten, die Arbeitsverwaltung gerade bei den besonders betroffenen Menschen durch Organisationsfragen nachhaltig zu schwächen. Die Landkreise, die es wollen, sollten die Aufgabe eigenverantwortlich wahrnehmen können. Ostvorpommern hat bewiesen, dass sie es können.“ so Schröder abschließend.

 

 Für Rückfragen steht Ihnen das Geschäftsführende Vorstandsmitglied des Landkreistages Mecklenburg-Vorpommern, Jan Peter Schröder, unter der Telefonnummer 0172/5477613 zur Verfügung.

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