17. Juni 2010
Mit dem heutigen Beschluss des Deutschen Bundestages ist ein wesentlicher Schritt zur Verabschiedung der Jobcenter-Reform erreicht worden. Aus Sicht des Landkreistages Mecklenburg-Vorpommern ist es nunmehr wichtig, dass die Reform noch vor der Sommerpause beschlossen wird. „Zum Glück sind in den Gesprächen zwischen Bund und Ländern bei weiteren Reformdetails aus der Sicht der Landkreise wesentliche Verbesserungen erreicht worden“, so Jan Peter Schröder, Geschäftsführer des Landkreistages. Gerade in den neuralgischen Punkten der künftigen Zusammenarbeit zwischen BA und Landkreisen konnten deutliche Verbesserungen aus Sicht der Kommunen erreicht werden. „Für die Landkreise ist es z. B. ein Fortschritt, dass bei Zweifeln über die Erwerbsfähigkeit nunmehr die Rentenversicherung entscheidet und nicht mehr die Krankenkassen, die ein Eigeninteresse haben. Wichtig ist für die Kommunen auch, dass die Bundesagentur für Arbeit in den Entscheidungsgremien der Jobcenter sowie auf Landesebene nicht bevorzugt wird.“ Dass bei der Mittelverwendung in den Optionskommunen die Länder zu beteiligen sind, entspricht ebenfalls einer Forderung der Landkreise, da die Länder als Rechtsaufsicht für die ordnungsgemäße Mittelverwendung und deren Überprüfung verantwortlich sind.
„Nicht nachvollziehbar ist aber der Eingriff des Bundes in die alleinige Gesetzgebungskompetenz der Länder, wenn er festlegt, dass die Entscheidung über die Option mit einer Mehrheit von 2/3 im Kreistag gefasst werden soll“, so Schröder weiter. „Dies stellt eine Erschwerung der Optionsmöglichkeit und einen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung dar. Auch aus Sicht der Länder erscheint hier eine Anpassung erforderlich“, so Schröder abschließend.
Für Rückfragen steht Ihnen das Geschäftsführende Vorstandsmitglied, Jan Peter Schröder, unter der Telefonnummer 0385/3031-310 zur Verfügung.