18. Januar 2010
In der gestrigen Landrätekonferenz haben die Landräte einhellig ein Abrücken von der Funktionalreform abgelehnt. „Der Umfang der geplanten Aufgabenübertragungen auf die Landkreise bleibt schon jetzt weit hinter den Erwartungen der kommunalen Ebene zurück“, so das geschäftsführende Vorstandsmitglied, Jan Peter Schröder. „Offenbar hat die Landesregierung vergessen, dass der Landtag mit dem Leitbild eine Einheit von Kreisgebiets- und Funktionalreform verlangt hat. Mit einem Verzicht auf die Funktionalreform würde die Landesregierung erneut gegen das Leitbild verstoßen.“
„Es kann nicht um ein Zurück hinter den Gesetzesentwurf gehen, sondern um die Frage, welche weiteren Aufgaben übertragen werden können“, so der Vorsitzende der Finanzausschusses des Landkreistages Landrat Ralf Drescher, Nordvorpommern. „Bereits im ersten Lehrjahr wird unseren Verwaltungsazubis das Subsidiaritätsprinzip vermittelt. Die Verwaltungsaufgaben sollen vorrangig Gemeinden oder Landreisen vor Ort umgesetzt werden. Dieses richtige Prinzip darf nicht aufgeweicht werden, weil z.B. ein Landesminister gern Trecker fährt und reitet oder ein anderer Minister gern persönlich Fördermittelbescheide überreicht.“
Gerade im Bereich Flurneuordnung, Ämter für Landwirtschaft oder der Staatlichen Ämter für Umwelt und Natur sehen die Landräte durch die Beseitigung von Doppelzuständigkeiten die Chance, erhebliche Synergieeffekte und eine Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung zu erreichen. „Die Landkreise haben in der Vergangenheit bewiesen, dass sie durch ihre Kenntnisse der örtlichen Verhältnisse die Aufgaben sachgerecht und wirtschaftlich erfüllen können. Hierauf gilt es bei weiteren Aufgabenübertragungen aufzubauen. Die Kommunen sind in der Lage, die meisten Probleme und Verwaltungsaufgaben eigenständig zu lösen.“ so Schröder weiter.
„Mit Ausnahme des zuständigen Ministers ist keiner in der Landesregierung der Auffassung, dass z.B. ein kommunales Katasteramt nicht auch die örtliche Flurneuordnung vom Amt für Landwirtschaft übernehmen kann. Dies dient den Menschen und der wirtschaftlichen Entwicklung des Landes. Keiner derjenigen, die jetzt Aufgabenübertragungen ablehnen, begründet, was schlecht daran ist, durch eine vernünftige Verwaltungsreform möglichst viele Verwaltungsaufgaben, bürgernah und –freundlich sowie kostengünstiger in den Kommunen zu erledigen. Warum nicht endlich unnötige doppelte Arbeit in der Verwaltung abschaffen?“
„Der vorgesehene Landkreis Stralsund-Rügen-Nordvorpommern ist gegenüber dem ersten Reformanlauf unverändert, damals konnte er das das Amt für Landwirtschaft und das staatliche Umweltamt übernehmen. Warum das jetzt anders sein soll, kann ich nicht erkennen“ so Drescher abschließend.
Für Rückfragen steht Ihnen das Geschäftsführende Vorstandsmitglied des Landkreistages Mecklenburg-Vorpommern unter der Telefonnummer 0172/5477613 zur Verfügung.