21. Juni 2010
In Anbetracht der am heutigen Tage stattfindenden Anhörung des Sozialausschusses des Landtages Mecklenburg-Vorpommern begrüßt der Landkreistag Mecklenburg-Vorpommern die mit dem Entwurf beabsichtigten Verbesserungen im Bereich der Qualitätsentwicklung, der individuellen Förderung oder z. B. der Qualität der Betreuung. „Diese Verbesserungen können im Hinblick auf die gesamtgesellschaftlichen Entwicklungen nur unterstützt werden“, so Jan Peter Schröder, Geschäftsführer des Landkreistages Mecklenburg-Vorpommern. „Allerdings sind diese Verbesserungen mit deutlich höherem Verwaltungsaufwand und erheblichen Mehrkosten für die Landkreise verbunden.“
Der Landkreistag Mecklenburg-Vorpommern hat in den Diskussionsprozessen vielfach auf den steigenden bürokratischen Aufwand etwa im Hinblick auf die Dokumentationspflichten oder die Abrechnung der Verpflegung durch die örtlichen Träger hingewiesen. Diese Vereinfachungsvorschläge sind im Verfahren der Landesregierung leider nicht aufgenommen worden.
„In Anbetracht der prekären Finanzsituation insbesondere der Landkreise in Mecklenburg-Vorpommern dürfen wir hier keine Erwartungen wecken, die nicht einzuhalten sind. Alle Mittel für die Kinderbetreuung fehlen den Landkreisen an anderer Stelle. Das Land bleibt deshalb in der Pflicht die Mehrkosten und Standarderhöhungen zu bezahlen. Eine Chance zum Bürokratieabbau ist mit diesem Gesetz jedenfalls vertan worden“, so Schröder abschließend.
Für Rückfragen steht Ihnen das Geschäftsführende Vorstandsmitglied Jan Peter Schröder unter der oben angegebenen Telefonnummer oder Handy (0172/547761) zur Verfügung.